Dr. Hubertus Lange
Rechtsanwalt (bis 2022)
Das Arbeitsrecht ist kein eng umschlossenes Rechtsgebiet, welches etwa ausschließlich in einem Arbeitsgesetzbuch zusammengefasst ist. Vielmehr bestimmen eine Vielzahl von Vorschriften, sei es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) oder auch das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), den Alltag im Arbeitsleben.
Unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst oder aber in einem privaten Betrieb beschäftigt ist, ist er in der Regel auf seinen Arbeitsplatz angewiesen. Im Arbeitsverhältnis stehen sich somit oft zwei ungleiche Partner gegenüber, so dass erst über Regelungen eines Arbeitsvertrages, eines Tarifvertrages oder über Betriebsvereinbarungen etc. sozial ausgewogene Bedingungen zur Geltung kommen. Insgesamt dienen die Vielzahl der gesetzlichen Regelungen, die Tarifverträge sowie die Rechtsverordnungen dem Schutz des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis vor Benachteiligungen, unberechtigtem Verlust des Arbeitsplatzes oder gar einer Gesundheitsgefährdung. Daher stehen dem Arbeitnehmer zur Wahrung seiner Interessen ebenfalls umfangreiche rechtliche Möglichkeiten zur Seite.
Gerade Arbeitgeber sehen sich infolgedessen einer Vielzahl an Verpflichtungen gegenübergestellt. Um wirtschaftlich handlungsfähig bleiben zu können, müssen sie betriebliche Anforderungen unter anderem auch gegenüber ihren Arbeitnehmern durchsetzen können. Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Unternehmensinteressen insbesondere auf strukturelle Veränderungen reagieren und im Bedarfsfall die hierfür notwendigen Schritte schnell und effizient umsetzen können.
Entscheidend für ein "gesundes" Arbeitsverhältnis ist jedoch, dass die Rechtspositionen aller Beteiligten gewahrt werden.
Sollten Störungen im Arbeitsverhältnis auftreten, empfiehlt es sich frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Arbeitsrecht sind oft auch strenge Fristen einzuhalten, wie etwa im Falle einer Kündigung. Gerne kann in einem persönlichen Gespräch mit uns abgeklärt werden, inwieweit auch gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Rechte in Anspruch genommen werden muss.
Als erfahrene Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Lange und Rechtsanwalt Martin Heitmüller zur Seite.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch: 0781 - 948 04 04
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