Dr. Hubertus Lange
Rechtsanwalt (bis 2022)
Gerade in den letzten Jahren brachte die wechselhafte wirtschaftliche Lage für viele Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler zunehmend das Risiko der Insolvenz mit sich. In den meisten Fällen ist die Insolvenz - früher Konkurs - Monate bevor es richtig eng wird voraussehbar. Verpflichtungen werden nicht mehr bedient. Nur diejenigen erhalten Zahlungen, die am lautesten nach Geld schreien oder bei denen es unumgänglich scheint. Plötzlich bleiben dann Kundenzahlungen aus, mit denen man fest gerechnet hatte; die Liquidität des Betriebes geht gegen Null.
Wenn jetzt die Krankenkasse, das Finanzamt oder ein Gläubiger Insolvenzantrag stellen, ist der Zusammenbruch nicht mehr aufzuhalten.
Viele Selbständige wissen nicht, dass Ihnen im Rahmen der Betriebsführung eine Reihe von Pflichten obliegen, deren Verletzung die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft. Dies gilt umso mehr für Geschäftsführer einer GmbH. Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubigerbegünstigung sind hier nur einige Stichworte.
Fachliche Beratung durch den Rechtsanwalt kann nicht in jedem Fall die Insolvenz eines Unternehmens verhindern. Verhindert werden kann aber das Abrutschen des Selbständigen ins finanzielle Nichts. Vermieden werden können vor allem Verstöße gegen das Wirtschaftsstrafrecht, die unweigerlich Ermittlungsverfahren mit ungewissem Ausgang nach sich ziehen.
Herr Rechtsanwalt Florian Lange steht Ihnen bei Ihren Fragen rund um das Insolvenzrecht gerne beratend zur Seite.
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