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Kaufrecht

Das Kaufrecht regelt einen besonderen Typus der Schuldverhältnisse. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem normalen Kaufvertrag bzw. sonstigen Verträgen, die nach diesen Regeln beurteilt werden sowie dem Verbrauchsgüterkauf.

 

In diesem Bereich spielen die Gewährleistung und die hieran anknüpfenden Rechtsfolgen eine besondere Rolle. Egal ob Sie Unternehmer oder Verbraucher sind, wir beraten Sie gerne über die Ihnen zustehenden  Rechte und setzen diese für Sie durch. Umgekehrt können wir Sie auch über Ihre Pflichten, z.B. als Unternehmer, in Kenntnis setzen und Ihnen so helfen, erst gar nicht in eine Lage zu kommen, in der an und für sich unnötige Kosten entstehen, die das Geschäft unrentabel machen. Es empfiehlt sich hier besonders, z.B. im Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, fachkundigen Rat bereits bei der Vertragsgestaltung hinzuzuziehen, um später vor bösen Überraschungen gefeit zu sein.

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Dr. Hubertus Lange

Rechtsanwalt (bis 2022)

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Florian Lange

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