Dr. Hubertus Lange
Rechtsanwalt (bis 2022)
Seit mehreren Jahren hält sich die Zahl der jährlichen Insolvenzen auf einem konstant hohen Niveau. Circa 40.000 Insolvenzen im Jahr bedeuten für die Gläubiger im Vorfeld hohe Außenstände und im Extremfall einen hundertprozentigen Forderungsverlust.
Die hohen Außenstände führen wiederum dazu, dass der Unternehmer als Gläubiger viel zu häufig selbst in Liquiditätsengpässe gerät und so seinerseits zu einem säumigen Schuldner wird.
Negative Folgen lassen sich häufig dadurch vermeiden, dass der Unternehmer rechtzeitig damit beginnt, seine offenen Forderungen nachhaltig und engagiert einzutreiben. Je früher eine ausfallbedrohte Forderung gegenüber dem Schuldner geltend gemacht wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Forderung noch bedient wird.
Bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen sind jedoch gar nicht die personellen Ressourcen vorhanden, um das Mahnwesen beziehungsweise das Inkasso in angemessener Weise zu betreiben. Hierfür gibt es eine relativ einfache und für den Unternehmer mit überschaubarem Kostenrisiko verbundene Lösung.
Sobald der Schuldner in Zahlungsverzug ist, hat er als Verzugsschaden u. a. die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes zu tragen. Sofern bei dem Schuldner überhaupt noch etwas zu holen ist, kann insoweit das Mahnwesen und der Bereich Inkasso für den Unternehmer kostenneutral ausgelagert werden. Wir empfehlen das Outsourcing des Mahnwesens auf eine Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens.
Sollten auch Sie in Ihrem Unternehmen Außenstände haben so unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte bei der Geltendmachung und Realisierung Ihrer Forderungen gerne.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch: 0781 - 948 04 04
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