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Schuldrecht

Das Schuldrecht regelt im Allgemeinen und im Besonderen Teil - wie der Name schon sagt - das Recht der Schuldverhältnisse. Unter Schuldverhältnissen sind rechtliche Sonderverbindungen zwischen zwei oder mehr Parteien zu verstehen. Für gewöhnlich ist dies ein Vertrag, so z.B. ein Kauf-, Werk- oder Mietvertrag. Es gibt aber auch gesetzliche Schuldverhältnisse. Ein solches entsteht z.B. dann, wenn Sie in einen Autounfall verwickelt werden.

 

In diesem sehr breiten Gebiet stellen sich zahlreiche Fragen und Probleme. Wir können Sie dabei von der Vertragsgestaltung bis zur Abwicklung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche begleiten. Wir überprüfen oder entwerfen Allgemeine Geschäftsbedingungen und beraten Sie gerne über Risiken und Chancen bestimmter Vertragsgestaltungen. Ist einmal etwas schief gelaufen, stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen oder aber ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

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Dr. Hubertus Lange

Rechtsanwalt (bis 2022)

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