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Strafrecht

Beschuldigter einer Straftat zu sein, ist für die meisten Menschen nicht vorstellbar. Dennoch ist auch für einen unbescholtenen Bürger eine Vielzahl von Umständen denkbar, in denen er mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann. Was aber tun, wenn man doch einmal in eine solche Situation gerät oder viel schlimmer, wenn man unschuldig einer Straftat verdächtig wird?

 

Das Wichtigste ist: Geben Sie niemals irgendwelche Erklärungen zur Sache gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ab! Nennen Sie nur Ihre Personalien! So lächerlich Ihnen die Angelegenheit auch erscheinen mag, eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich nicht oder nur sehr schwer widerrufen und in der Aufregung und der Drucksituation einer Vernehmung kann es leicht passieren, dass Sie sich in Widersprüche verstricken.

 

Sie sind nicht verpflichtet, den Ermittlungsbehörden in irgendeiner Weise bei den Ermittlungen gegen Sie behilflich zu sein. Egal was man von Ihnen verlangt, ob Fingerabdrücke, Speichelprobe, Mitwirkung bei einer Gegenüberstellung oder sonstige Maßnahmen, bestehen Sie darauf zunächst mit einem Verteidiger zu sprechen.

 

Der Verteidiger kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, in der zum Beispiel Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen. Nur mit diesen Informationen ist eine sachgerechte Verteidigung möglich. Die Entscheidung, ob Sie eine Erklärung zur Sache abgeben oder nicht, muss anhand eines jeden Einzelfalles gemeinsam mit Ihrem Verteidiger getroffen werden. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie darstellen.

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Dr. Hubertus Lange

Rechtsanwalt (bis 2022)

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